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Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung unterliegenden Photovoltaikanlagen
Arbeitskosten, die Ihnen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen einer Photovoltaikanlage im eigenen Haushalt entstehen, können Sie bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies umfasst Leistungen für die erstmalige Installation einer Photovoltaikanlage und/oder Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahme. Eine Steuerermäßigung gilt auch, wenn diese Aufwendungen im Zusammenhang mit einer der Steuerbefreiung unterliegenden Photovoltaikanlage stehen. Ausgenommen von der Steuerermäßigung sind jedoch handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme des Hauses, die erst der Errichtung eines Haushalts dienen.
Quelle: https://www.finanzamt.nrw.de
In eigener Sache:
Viele Unternehmen sind nicht mehr in der Lage, neue Aufträge in einer angemessenen Zeit abzuarbeiten. Teilweise Wartezeiten bis 1-3 Monate ab Auftragsvergabe sind keine Seltenheit.
Grund dafür sind teilweise Material-Lieferschwierigkeiten und Engpässe im Personal verantwortlich.
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