Dach-Fassade-Bau aus dem Mansfelder Land

Bauzimmerei Steffen Bleichrodt BSB - GmbH - Mansfeld/Südharz 

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Wer privat eine PV-Anlage betreibt, muss dafür unter bestimmten Voraussetzungen keine Einkommensteuer zahlen. 

Von der Steuer befreit sind:


  • PV-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW (peak) auf Einfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und Nebengebäuden (z.B. Garagen, Carports)
  • PV-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 15 kW (peak) je Wohn- und Gewerbeeinheit bei anderen Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien).
  • Hat jemand mehrere PV-Anlagen, dann dürfen diese in Summe eine Gesamtleistung von 100 kW (peak) nicht überschreiten.

Quelle: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg



In eigener Sache:

Viele Unternehmen sind nicht mehr in der Lage, neue Aufträge in einer angemessenen Zeit abzuarbeiten. Teilweise Wartezeiten bis 1-3 Monate ab Auftragsvergabe sind keine Seltenheit. 
Grund dafür sind teilweise Material-Lieferschwierigkeiten und Engpässe im Personal verantwortlich.

Sichern Sie sich daher rechtzeitig einen Handwerkertermin für das Jahr 2025!